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Thema: Tuning


Chip-Tuning: Vorsicht vor möglichen Nebenwirkungen

Die Aussicht ist für manchen verlockend. Dank neuer Software werden dem Motor etliche Mehr-PS entlockt. Das geht rasch und ist vergleichsweise billig. Vor allem bei Dieselmotoren in der gehobenen Dienstwagenklasse erfreut sich solches Chip-Tuning großer Beliebtheit. Doch man sollte wissen, was es zu beachten gibt. "Wer beispielweise sein Auto least, sollte die Finger davon lassen", rät Jürgen Wolz von TÜV SÜD in München. Zudem muss in jedem Fall von Leistungssteigerung neben der Begutachtung durch einen Sachverständigen "auch die Versicherung über das Tuning informiert werden".

Praktisch jeder Motor besitzt eine gewisse Leistungsbandbreite. Hersteller nutzen dies oft, um etwas PS-stärkere Varianten anbieten zu können. Auf schlummernde Leistungsreserven greifen ebenfalls Tuner gerne zurück. Sogenannte Power Kits erhöhen Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit, verschlechtern häufig aber das Abgas- und Geräuschverhalten. Das Problem: "Bei vielen Änderungen am Auto erlischt dessen Betriebserlaubnis, wenn der Umbau nicht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet wurde", warnt TÜV SÜD-Fachmann Wolz: "Deshalb empfiehlt es sich, zuvor sachkundigen und neutralen Rat einzuholen, was erlaubt ist."

Das gilt besonders bei Leasingfahrzeugen. Hier kann Chiptuning rasch in die Kategorie der unerlaubten Nutzung fallen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (12 U 137/13) begründet eine "herstellerfremde Leistungssteigerung eines Leasingfahrzeuges (sogenanntes Chiptuning) auch dann eine übermäßige, nicht vertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache, wenn sie nur vorübergehend für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum im Gebrauch und bei der Rückgabe wieder aufgehoben war". Ein möglicher Käufer des Fahrzeugs werde deshalb, wenn er hiervon Kenntnis habe, nur einen geringeren Kaufpreis zahlen oder das Fahrzeug eventuell überhaupt nicht erwerben, urteilten die Richter. "In der Praxis bedeutet dies, dass nach der Rechtsprechung – wenn überhaupt – nur leistungssteigernde Maßnahmen des Fahrzeugherstellers selbst erlaubt sind", bringt der TÜV SÜD-Fachmann die richterliche Entscheidung auf den Punkt.

Es bedarf also schon profunder Sachkenntnisse, um zwischen gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Wünschen sicher zu navigieren. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Tuning-Freunde zudem stets einen guten Draht zu ihrer Versicherung pflegen und erforderlichenfalls ihre Police tunen. "Erhöht sich wie beispielsweise beim Chiptuning die Leistung und somit die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, wird die Meldung sogar zur Pflicht", erinnert Wolz. Im Schadenfall riskiert der Versicherungsnehmer sonst, einen Teil der Kosten selbst bezahlen zu müssen.

Aus dem Blickwinkel von Versicherungen bedeutet mehr Leistung nämlich, dass das Gefahrenrisiko, das von dem Fahrzeug ausgeht, anders zu beurteilen ist. "Mithin wird geprüft, ob es bei der bisherigen Prämie bleibt oder der Versicherungsnehmer tiefer ins Portemonnaie greifen muss", schildert Wolz seine Erfahrungen.


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