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Thema: Auto & Recht


Bußgelder

Weigert sich der Autofahrer jedoch, wird bei Geldbußen über 70 Euro künftig das Heimatland das Geld eintreiben, das es dann in der Regel auch behalten darf. Diese Praxis könnte schon in wenigen Monaten in Deutschland umgesetzt werden und ist nach Ansicht des ADAC ein Freibrief zum Abkassieren deutscher Autofahrer. Denn dem Betroffenen sind in der Regel die Rechtsmittel im Ausland nicht bekannt. Der eintreibende Heimatstaat prüft den Fall rechtlich nicht mehr, es wird nur kassiert. Weiter kritisieren die Juristen des ADAC:

- In ausländischen Verfahren ist ein deutscher Urlauber oft im Nachteil. Er kann sich häufig in der fremden Sprache nicht ausdrücken und wird nicht verstanden. Er wird nicht über die Rechtslage aufgeklärt und wäre in manchen Fällen gezwungen, lange nach Urlaubsende erneut an den „Tatort“ zu fahren, um seine Interessen zu vertreten.- In manchen Ländern gibt es das bei uns geltende Aussage- und Zeug-nisverweigerungsrecht in Verkehrssachen nicht. Stattdessen wird im Ausland häufig „kurzer Prozess“ gemacht und an Stelle des Fahrers einfach der Halter bestraft.- Die Mindestgrenze für vollstreckbare Geldbußen soll 70 Euro betragen. Somit sind in manchen Ländern bereits relativ harmlose Verkehrssünden von der Vollstreckung in Deutschland erfasst, wie zum Beispiel das Verbot am Steuer zu telefonieren, das bei uns nur mit 30 Euro in Holland aber mit 136 Euro geahndet wird. Hinzu kommen noch erhebliche Verwaltungsgebühren, so dass schon in naher Zukunft ein Verkehrsverstoß mehr kosten kann als ein ganzer Urlaubstag.

Selbstverständlich müssen auch nach Ansicht des ADAC Verkehrsvorschriften im Ausland beachtet und Verkehrssünder zur Verantwortung gezogen werden. Der jetzt beschrittene Weg bedeutet jedoch, den zweiten Schritt vor dem Ersten tun. Erst sollten die europäischen Verkehrsregeln vereinheitlicht werden, bevor die Vollstreckung „internationalisiert“ wird. Der ADAC appelliert an die Bundesregierung, bei der Umsetzung des Abkommens jeden nationalen Spielraum zu nutzen, um Ungerechtigkeiten zu Lasten deutscher Autofahrer zu vermeiden.


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