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Thema: Info & News


Bayern scannte seit Januar 45 Millionen Nummernschilder

Seit Beginn des Jahres 2006 sind in Bayern bei verdeckten Kontrollen 45 Millionen Kfz-Kennzeichen ohne jeden Verdacht oder Anlass per Videoscanning elektronisch ausgelesen und mit dem Fahndungscomputer der Polizei abgeglichen worden. Autofahrer werden somit unter Generalverdacht gestellt – so das Fazit eines ADAC-Fachgesprächs zur Nutzung und Kontrolle von elektronischen Daten im Straßenverkehr. Eingeladen waren namhafte Experten, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Datenschutzrechtlich bedenklich ist aus Sicht des ADAC vor allem, dass beim Scanning durch die Verknüpfung der Fahrzeug- mit den Halterdaten und der gleichzeitigen Verbindung zu den Daten der Kontrollpunkte personenbezogene Bewegungsprofile erstellt werden können und die Kontrollen verdeckt stattfinden. Der Club sieht in der Nutzung der Daten einen Konflikt mit dem von der Verfassung geschützten Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung. Danach hat jeder Einzelne das Recht auf "datenfreie Fahrt", solange er sich gesetzeskonform im Straßenverkehr verhält.

Auch die Trefferquote von nur drei Promille rechtfertigt die Generalüberwachung laut ADAC nicht. Unter den Registrierten waren 40 Prozent säumige Versicherungszahler, weitere 20 Prozent betrafen verlorene oder gestohlene Kennzeichen. Praktiziert wird die Kennzeichenüberwachung neben Bayern auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, weitere Bundesländer bereiten entsprechende Gesetzesänderungen vor.

Ungezügelten Zugriffen auf Daten, die bei der Erfassung der Lkw-Maut gewonnen werden, erteilt der Automobilclub ebenfalls eine klare Absage. Allenfalls in eindeutig geregelten Ausnahmefällen, wie etwa bei der Fahndung nach Schwerstverbrechen, soll die Polizei – aber auch nur mit einem richterlichen Beschluss – Einblick in die gesammelten Lkw-Daten erhalten. Der Club legt Wert auf die Feststellung, dass das Erfassungssystem der Lkw-Maut nur deswegen in bestehender Form in Betrieb genommen werden durfte, weil Einigkeit darin bestand, dass die Mautdaten nur zweckgebunden – also zur Mauterhebung – verwendet werden dürfen. Allerdings birgt auch eine geregelte Freigabe der Lkw-Mautdaten immer noch die Gefahr, dass bald weitere Forderungen nach Kontrollen privater Pkw folgen werden.


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