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Thema: Auto & Recht


Änderungen für Autofahrer in 2006

Auch das kommende Jahr wird den deutschen Autofahrern wieder zahlreiche Änderungen bringen. Der ADAC hat die wichtigsten bereits verabschiedeten und geplanten Neuregelungen zusammengestellt:
  • Ab dem 01. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später.Für "Euro 3"- Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.

  • Die steuerliche Förderung "schadstoffarmer Fahrzeuge" endet spätestens zum Jahresende 2005. Dies gilt auch für so genannte "3-Liter-Autos" und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.

  • Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden künftig auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit o­n-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 01. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.

  • Ab dem 01. Januar 2006 arbeitet das Lkw-Mautsystem mit dem OBU 2 in der endgültigen Ausbaustufe. Für Diskussionsstoff im neuen Jahr wird die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie für die Sperrung von Ausweichrouten sorgen. Der ADAC hat dazu Kriterien ausgearbeitet.

Weitere Neuregelungen sind zwar noch nicht beschlossen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie im Jahresverlauf 2006 in Kraft treten.

  • Voraussichtlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen geben. Das Zeichen 327 steht vor Tunnels und legt verbindlich fest, dass im Tunnel mit Licht gefahren werden muss und nicht gewendet werden darf. Das Zeichen 328 regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten.

  • Die vom ADAC geforderten und von der Politik versprochenen steuerlichen Anreize zur Förderung der Partikelfilter bei Pkw mit Dieselmotor könnten endlich umgesetzt werden. Absichtserklärungen der Politik zufolge soll Zumindest die Nachrüstung mit 250 Euro gefördert werden.

  • Im Kampf gegen den Feinstaub wird wieder über eine Plakettenregelung diskutiert werden. Der ADAC hat sich in der Vergangenheit mehrfach dazu geäußert und die Maßnahme als nicht zielführend abgelehnt.

  • Abgasuntersuchung für Motorräder.

  • Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.

  • Eine Änderung der StVO wird Autofahrer dazu verpflichten, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Ausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um die Reifen. Einfache Verstöße werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Flensburgpunkt.

  • Höhere Bußen bei ungenügendem Sicherheitsabstand, bei falscher oder fehlerhafter Ladungssicherung und bei Fehlverhalten an Bahnübergängen. Wer beispielsweise bei Tempo 100 bis auf 15 Meter auffährt, riskiert 150 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Noch schlimmeres Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot geahndet.

  • Helmpflicht für Quads und Trikes, unabhängig von der Art der Zulassung.

  • Schon seit Jahren bemüht sich die EU um die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Ein im vergangenen Jahr verabschiedeter Rahmenbeschluss muss bis zum März 2007 in nationales Recht umgesetzt werden.

Aber nicht nur in Deutschland wird sich 2006 einiges ändern. Folgende Neuerungen meldet der ADAC von unseren Nachbarstaaten:

  • Österreich: Ab dem 15. April kostet ein Verstoß gegen die Lichtpflicht am Tag 15 Euro

  • Belgien plant zum 31. März 2006 eine Reform des Straßenverkehrsrechts mit einer Modifizierung des Bußgeldsystems.

  • Tschechien will bis Mitte 2006 dem Führerscheintourismus einen Riegel vorschieben, in dem es das Wohnsitzprinzips für Führerscheinerwerber einführt. Dann muss man, wie in den anderen EU-Staaten auch, mindestens 185 Tage dort gemeldet sein, wo man den Führerschein machen möchte.

  • In diversen Städten Südtirols (Bozen, Meran, Bruneck, Brixen) gelten noch bis März 2006 Fahrverbote im Innenstadtbereich für ältere Kfz.

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