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Thema: Info & News


Feinstaub-Plaketen dürfen Oldtimer nicht benachteiligen

Die Beschlüsse des Bundesrates zur vereinfachten Kennzeichnung der Emissionsklassen von Kraftfahrzeugen zielen nach AvD-Ansicht vornehmlich darauf ab, neben der gewollten Regelung des Zuganges zu Verbotszonen den Bestand an Fahrzeugen mit schlechtem Abgasverhalten in den nächsten 5 Jahren deutlich zu reduzieren.

Der Automobilclub von Deutschland AvD fordert die Länder-Verkehrsminister, den Umweltminister und den Bundesrat auf, klassische Fahrzeuge, Oldtimer und Youngtimer von dieser Kennzeichnungsverordnung auszunehmen, weil historische Fahrzeuge nur zu etwa 0,03% am Verkehrsaufkommen beteiligt sind und deshalb keinen signifikant negativen Einfluss auf die Luftbelastung haben. Im Gegenteil: Ihre Weiterverwendung spart wertvolle Rohstoffe ein, ist von besonders sicherer und umweltfreundlicher Fahrweise geprägt und trägt deshalb nachweislich zur Verbesserung der Umweltbilanz bei. Dies auch, weil die zum Verkehr zugelassenen historischen Fahrzeuge im statistischen Mittel jährlich nicht einmal 1.500 km zurücklegen.

Der AvD befürchtet, dass ohne eine derartige Ausnahme von der Kennzeichnungsverordnung bestimmte Fahrzeug-Baujahre ausnahmslos verschrottet werden und mit ihnen wichtige technikhistorische Meilensteine der Fahrzeuggeschichte unwiederbringlich verschwinden. Zudem könnte die Durchführung wichtiger und fremdenverkehrswirksamer Oldtimer-Veranstaltungen eingeschränkt werden, obwohl diese die Umweltbilanz der betroffenen Gemeinden nicht nachteilig beeinflussen.


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