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Wirtschaft Fiat-Vorstand beschließt Abspaltung von Kerngeschäftsbereichen

geschrieben am 25.07.2010, 20:48 Uhr
Wirtschaft & Handel
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Fiat-Vorstand beschließt Abspaltung von Kerngeschäftsbereichen


Am 21. April 2010 hatte die Fiat S.p.A. die Absicht angekündigt, die Geschäftsbereiche Lastwagen, Land- und Baumaschinen mit den zugehörigen Powertrainbereichen (Motoren- und Getriebe) von den übrigen Konzernteilen abzuspalten.

Der Fiat-Vorstand hat die teilweise und proportionale Abspaltung nach den Bestimmungen der Artikel 2506 ff. des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen. Durch diesen Beschluss beabsichtigt die Fiat S.p.A. die Übertragung eines Teils der Aktiva (vorwiegend Beteiligungen) in eine neu gegründete Gesellschaft, die Fiat Industrial S.p.A. Betroffen davon sind die Geschäftsbereiche Lastwagen, Motoren für "Industrie & Marine", Land- und Baumaschinen sowie finanzielle Verbindlichkeiten. Durch die Abspaltung werden diese Geschäftsbereiche vom Autogeschäft mit seinen zugehörigen Komponenten getrennt, zu denen Fiat Group Automobiles, Ferrari, Maserati, Magneti Marelli, Teksid, Comau und FPT Powertrain Technologies (Motoren und Getriebe für Pkw und Transporter) zählen.

Zum Datum der Abspaltung – die am 01. Januar 2011 erfolgen könnte – erhalten Fiat-Aktionäre Aktien der Fiat Industrial im Verhältnis 1 zu 1.

Fiat und Fiat Industrial werden in der Folge im Computerhandel der Mailänder Börse getrennt gehandelt und sind als unabhängige Unternehmen mit eigenem Management und Vorstand tätig.

Die Abspaltung wird für beide künftige Geschäftsbereiche eine bessere finanzielle wie auch strategische Transparenz ermöglichen und erlaubt ihnen darüber hinaus die individuelle strategische Entwicklung unabhängig voneinander. Der Vorstand ist darüber hinaus der Ansicht, dass es in Folge der Abspaltung zu einer angemessen Bewertung beider Gesellschaften durch die Kapitalmärkte kommen wird.

Die Abspaltung erfolgt vollkommen proportional: jeder Fiat-Aktionär erhält die entsprechende Anzahl Aktien der gleichen Gattung, die er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abspaltung hält. Zu diesem Zeitpunkt sind die Aktionäre der Fiat Industrial folglich die gleichen Aktionäre wie bei Fiat.

Infolge der Abspaltung verringert sich das Fiat-Nettovermögen auf 3.750.346.053 Euro. Diese Verringerung (die sich aus der entsprechenden Minderung des Gesellschaftskapitals und der Rücklagen ergibt) wird nicht durch eine Löschung von Aktien ausgeglichen, sondern durch eine proportionale Verringerung des Nennwerts jeder Aktiengattung, der ab dem Datum der Abspaltung 3,50 Euro betragen wird. Demzufolge wird das Gesellschaftskapital der Fiat Industrial um 1.913.178.892 Euro erhöht. Weiterhin werden der Fiat Industrial 1.837.167.161 Euro aus anderen Rücklagen zugewiesen.

Die Anzahl und die Gattungen der Aktien – mit den jeweiligen Rechten – von Fiat Industrial entsprechen exakt der Anzahl und der Gattung – mit den jeweiligen Rechten – von Fiat. Der Nennwert jeder Aktiengattung von Fiat Industrial lautet auf 1,50 Euro.

Diese Veränderungen treten mit dem Wirksamwerden der Abspaltung in Kraft und finden daher keine Anwendung auf die Bilanz 2010. Die eigenen Aktien, die Fiat hält und die ca. 3% des Gesellschaftskapitals ausmachen, werden nicht auf die Fiat Industrial übertragen. Nach der Abspaltung hält Fiat also ca. 3% an Fiat Industrial.

Es wird keine substantiellen Änderungen der Fiat-Incentive-Pläne geben mit Ausnahme des Umstands, dass sich jeder Bezug oder Anspruch auf den Erwerb oder Erhalt von Aktien der Fiat S.p.A. infolge der Abspaltung für die gleiche Anzahl von Aktien von Fiat und von Fiat Industrial gilt. Diese Pläne werden mit eigenen Aktien und mit den Aktien von Fiat Industrial, die mit der Abspaltung übernommen werden, erfüllt.

Die Abspaltung ist abhängig von der Zustimmung der Aktionäre und den Genehmigungen der Aufsichtsbehörden (Consob und Borsa Italiana). Der Vorstand hat den Vorsitzenden und das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied von Fiat damit beauftragt, die ordentliche und außerordentliche Versammlung der Aktionäre einzuberufen, um über den Vorgang und einige Änderungen der Statuten zu beschließen, die entweder aufgrund der Abspaltung (einschließlich der Verringerung des zulässigen Höchstbetrags für den Erwerb eigener Aktien) oder durch jüngst in Kraft getretene Änderungen gesetzlicher Bestimmungen zum Unternehmensrecht erforderlich werden. Angesichts der normalen Anwesenheit der Fiat-Aktionäre wird die Versammlung mit dem erforderlichen Quorum voraussichtlich am 16. September 2010 stattfinden.

Die Abspaltung erfolgt unter Wertfortschreibung und hat damit keine Auswirkung auf die konsolidierten Ergebnisse der Gruppe und auf das Ergebnis der Geschäftsbilanz der Fiat S.p.A. zum 31. Dezember 2010. Die Abspaltung begründet keinerlei Ausgleichsansprüche der Aktionäre.

Der Entwurf der Abspaltung, der erläuternde Bericht und der Prospekt werden am Rechtssitz der Gesellschaft, in den Räumen der Borsa Italiana S.p.A. und auch auf der Internetsite www.fiatgroup.com veröffentlicht werden.

Schließlich hat die Fiat Industrial Group einen "highly confident letter" erhalten, der gemeinsam von Barclays Capital, BNP Paribas, Citi, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, IntesaSanpaolo S.p.A., Société Générale Corporate & Investment Banking, The Royal Bank of Scotland plc und Unicredit Corporate Banking S.p.A. unterzeichnet worden ist und für eine Neufinanzierung von bis zu 4 Milliarden Euro gilt (die Summe wird aus einer Kombination von Revolving- und befristeten Krediten bestehen), deren Abschluss vor dem Datum der Abspaltung erwartet wird.

Diese Finanzierung wird für allgemeine Erfordernisse des Unternehmens und für den Bedarf an Betriebskapital, einschließlich der Rückzahlung der von Fiat bis zum Datum des Wirksamwerdens der Abspaltung gewährten Kredite innerhalb der Gruppe durch Fiat Industrial eingesetzt werden. Die Fiat Industrial unterliegt derzeit der vollständigen Kontrolle von Fiat und bildet daher einen korrelierten Teil von Fiat im Sinne von Art. 2, Abs. 1, Buchstabe. h) der Consob-Verordnung Nr. 11971/1999. Der Inhalt des Prospekts, soweit verlangt und vor der Hauptversammlung veröffentlicht, die über die Abspaltung zu beschließen hat, wird konform zu den Inhalten sein, die von Anhang 3B, Schema 4 der Consob-Verordnung Nr. 11971/1999 vorgeschrieben sind. Die für die Führung der Buchhaltung und Gesellschaftsbücher zuständigen Manager, Alessandro Baldi und Camillo Rossotto, erklären im Sinne von Absatz 2, Artikel 154bis des Einheitstextes Finanzwesen, dass die geschäftlichen Angaben, die in der vorliegenden Mitteilung enthalten sind, den Dokumenten, Büchern und Rechnungsunterlagen entsprechen.







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