Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
28.03.2024, 16:21 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Verkehrsrecht Verkehrskontrollen: Harte Strafen bei Drogen am Steuer

Auto & Recht


Verkehrskontrollen: Harte Strafen bei Drogen am Steuer

Drogenauffälligkeiten sind mit rund 20% zweithäufigster Anlass für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Am häufigsten wird bei Verkehrskontrollen Cannabis, gefolgt von Amphetaminen und Ecstasy festgestellt. Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, muss mit harten Strafen und fast immer mit einer MPU rechnen und dafür auch seine Drogenfreiheit nachweisen. Die Experten der TÜV SÜD Life Service GmbH liefern die wichtigsten Infos zum Thema und helfen damit, die passenden Laboranalysen zu finden und somit schnell zurück zum Führerschein zu kommen.

"Schon geringer Drogenkonsum kann bei Verkehrskontrollen und Unfällen von der Polizei durch Schnelltests in Schweiß, Speichel oder Urin nachgewiesen werden", erläutert Dr. Sabine Löhr-Schwaab, Verkehrsmedizinerin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. Nachfolgende Bluttests im Krankenhaus oder auf der Polizeiwache sichern den Nachweis rechtlich ab.

Kein Grenzwert, hohe Strafen

Einen Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit gibt es nicht. Schon der Nachweis einer geringen Drogenkonzentration im Blut kann zu hohen Strafen führen. Wer beim Fahren unter Drogeneinfluss ertappt wird, dem drohen eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro, bis zu 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, macht sich der Fahrer zudem strafbar. Dann drohen Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und gegebenenfalls SchadensersatzForderungen.

Zuverlässige Nachweise helfen bei der MPU

"Ist ein Abstinenznachweis notwendig, gibt es 2 Möglichkeiten, diesen gerichtsverwertbar und den behördlichen Vorgaben entsprechend erstellen zu lassen: ein Urinscreening oder eine Haaranalyse", erklärt Dr. Löhr-Schwaab. Drogenscreenings über eine Urinanalyse, die für die MPU benötigt werden, seien die erste Wahl, um Abstinenz nachzuweisen. Sie sind im Regelfall auf vier Kontrollen in 6 Monaten oder aber 6 Kontrollen in 12 Monaten angelegt und werden unvorhersehbar und kurzfristig (Terminbekanntgabe nur einen Tag vor der Urinabgabe) durchgeführt, um ein zuverlässiges Ergebnis zu erzielen. Auch anhand einer Haaranalyse kann der Nachweis einer Drogenabstinenz je nach Haarlänge zurückschauend für einen längeren Zeitraum erbracht werden. Da die Haupthaare ca. 1 cm im Monat wachsen, müssen die Haare für einen Abstinenznachweis über ein halbes Jahr mindestens 6 cm lang sein.

Die Laboruntersuchungen und ärztlichen Gutachten der TÜV SÜD Life Service GmbH erfüllen alle von den Behörden geForderten Durchführungsstandards. Damit können Kunden sicher sein, dass die Gutachten und Befunde auch anerkannt werden.


Diesen Beitrag empfehlen

Lesen Sie mehr aus dem Resort Verkehrsrecht